Foto: A. Zelck / DRKS

Auftrag des DRK

Das Humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Bild zur Schlacht von Solferino

Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.


Kontakt

Ansprechpartner/in


DRK-Kreisverband Olpe e.V.
Hauptmanns Garten 9a
57462 Olpe
Tel.: 02761 / 9648-0

Mail: info[at]kv-olpe.drk[dot]de 

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