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Ukraine Konflikt

DRK fordert Einhaltung des humanitären Völkerrechts

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer verheerenden und langwierigen humanitären Katastrophe in der Ukraine. Es ruft die Konfliktparteien eindringlich dazu auf, ihre Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen einzuhalten. „Ich bin erschüttert über die hohe Zahl an zivilen Todesopfern und die Not der Menschen. Das Rote Kreuz begrüßt jede Initiative, die dem Schutz der Zivilbevölkerung dient und ihr eine Pause von der Gewalt verschafft. Wir möchten jedoch betonen, dass humanitäre Korridore von den Konfliktparteien gut geplant und auch sicher umgesetzt werden müssen. Nach dem humanitären Völkerrecht sind Konfliktparteien verpflichtet, Menschen, die umkämpfte Gebiete freiwillig verlassen wollen, eine sichere Evakuierung zu ermöglichen,“ sagt Torsten Tillmann, hauptamtliher Vorstand des DRK Kreisverband Olpe e.V.. Er warnt außerdem vor dem Missbrauch des Rotkreuz-Schutzzeichens bei privaten Hilfstransporten nach Polen oder in die Ukraine.
Was auch immer die Konfliktparteien zur Evakuierung von Menschen aus umkämpften Gebieten vereinbarten, sagt Tillmann weiter, das humanitäre Völkerrecht müsse grundsätzlich fortgelten: Die Kriegsparteien müssten weiterhin die Zivilbevölkerung sowie Kriegsgefangene und die zivile Infrastruktur schützen, um Trinkwasser, Energie- und Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten. Humanitärer Zugang für neutrale und unparteiisch handelnde Hilfsorganisationen wie das Ukrainische Rotes Kreuz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz müsse ermöglicht werden. Das bedeute, dass diejenigen, die bleiben wollen oder schwer evakuiert werden können – wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen – von Angriffen unbedingt verschont bleiben müssen. Außerdem müssten auch alle Zivilisten außerhalb sogenannter humanitärer Korridore weiterhin geschützt werden.
Tillmann kritisiert und ist alarmiert, dass private Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Rotkreuz-Schutzzeichen versehen. „Das ist ein klarer Missbrauch des Schutzzeichens, den wir scharf verurteilen. Die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert”, sagt Torsten Tillmann. Das Symbol dürfe in Kriegssituationen zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und diene der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung.

Wie kann ich helfen?


Wir wissen, dass die Betroffenheit angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukraine auch in der deutschen Bevölkerung groß ist und der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ebenso. Das Deutsche Rote Kreuz bittet um Spenden für die Menschen in der Ukraine und hat dafür folgenden zentralen Spendenzweck eingerichtet: „Nothilfe Ukraine“. www.drk.de/nothilfe-ukraine

Sachspenden

Die Not der Menschen und damit ihr Bedarf an Unterstützung ist groß. Damit Hilfe tatsächlich ankommt, bitten uns unsere Schwestergesellschaften sehr eindringlich darum, die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern die humanitäre Arbeit vor Ort. Die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz haben in einem Appell an ihre Schwestergesellschaften darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangebote bestehen. Auch die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) haben darauf hingewiesen, dass unkoordinierte Lieferungen und Hilfe zu einem Infarkt lebenswichtiger Versorgungslinien führen. Wir bitten alle DRK-Verbandsgliederungen, dies zu berücksichtigen und Hilfsangebote ausschließlich über das DRK-Generalsekretariat zu planen und in der aktuellen Lage nicht direkt Kontakt zu Schwestergesellschaften aufzunehmen. Das gilt auch für Güter, die auf den Mobilisierungslisten der IFRC veröffentlicht werden.

Im Gegensatz zu privat organisierten Hilfslieferungen ist ein Hilfstransport des Deutschen Roten Kreuzes (https://www.drk.de/presse/pressemitteilungen/meldung/drk-hilfstransport-fuer-ukrainische-bevoelkerung-unterwegs-nach-polen/) eine innerhalb der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung im Vorfeld genauestens abgestimmte humanitäre Hilfsmaßnahme, die zielgerichtet auf einen tatsächlich gemeldeten Bedarf der relevanten Schwestergesellschaften reagiert.

Geldspenden sind gegenüber Sachspenden eine deutlich effektivere Art der Hilfe. Der große Vorteil von Geldspenden ist, dass die bedachte Organisation damit die Möglichkeit hat, die Verwendung der Mittel flexibel sich ändernden Verhältnissen und einer sich verändernden Bedarfslage in den betroffenen Gebieten anzupassen. Was in sich sehr schnell ändernden Situationen wie aktuell in der Ukraine, absolut erforderlich ist. So kann letzten Endes noch besser sichergestellt werden, dass die Gelder in den Bereichen eingesetzt werden können, in denen der Bedarf – mit Blick auf das Tätigkeitsspektrum des Roten Kreuzes – jeweils am größten ist.

www.drk.de/nothilfe-ukraine

oder

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine

Hilfsangebote von Ärztinnen und Ärzten, Notfallsanitäterinnen und -sanitätern sowie Krankenpflegerinnen und -pflegern und sonstigem Gesundheitspersonal (z.B. Hebammen):

•    Wir sind sehr dankbar für Ihr Angebot, in dieser schweren Krise mit dem Deutschen Roten Kreuz in der Ukraine zu arbeiten.
•    Aufgrund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine und der vielerorts stattfindenden Kampfhandlungen besteht momentan noch keine Möglichkeit, sicher Bedarfe im Bereich des Gesundheitswesens zu erheben und zu bewerten oder gar medizinisches Personal in das Kriegsgebiet zu entsenden. Unsere Fürsorgepflicht gegenüber unseren Freiwilligen und Mitarbeitenden gebietet uns, für bestmöglichen Schutz und Sicherheit zu sorgen. Das ist momentan leider noch nicht möglich.
•    Daher liegt dem DRK auch noch kein Hilfeersuchen für Gesundheitspersonal von unserer Schwestergesellschaft vor Ort, Ukrainischen Roten Kreuz, oder unseren Internationalen Rotkreuz-Partnern (Internationale Föderation oder IKRK) vor.
•    Das DRK hält bereits jetzt unter anderem Gesundheitspersonal vor, um in Sofort- und Nothilfeeinsätzen reagieren zu können und unter anderem mit einem mobilen Krankenhaus die Gesundheitsversorgung der von Krisen und Katastrophen betroffenen Bevölkerung zu sichern.
•    Dieses Gesundheitspersonal, aber auch Personal in den Bereichen Wassertechnik, Logistik, Finanzen usw. sind Teil des DRK-Sofort- und Nothilfepersonalpool (Surge Roster).
•    Um Teil des Rosters zu werden, müssen Interessierte eine Zahl an verpflichtenden Online- und Präsenztrainings absolvieren, die vom DRK und seinen Schwestergesellschaften angeboten werden.
•    Vor allem bei Einsätzen in Krisengebieten ist ein spezielles Sicherheitstraining im Vorfeld eines Einsatzes essenziell.
•    Der DRK-Trainingskalender sowie weitere Informationen zu den Voraussetzungen, gesuchten Profilen und verpflichtenden Online- und Präsenztrainings sind hier abrufbar: www.drk.de/en/be-involved/training-programme-for-international-deployments/
•    Interessierte können ihr Profil an das DRK übermitteln und sich auf Trainings bewerben. Wichtig: Kontaktdaten und Lebenslauf müssen auf Englisch vorliegen.
•    Weitere Fragen können gerne an surge@drk.de gerichtet werden.

In der Ukraine finden derzeit schwere Kampfhandlungen statt. Wie das Auswärtige Amt raten auch wir dringend von einer Reise in die Ukraine ab.
Anfragen von Unternehmen:
•    Anfragen von Unternehmen zu Spenden oder Kooperation können an unternehmen@drk.de gerichtet werden.
Privates ehrenamtliches Engagement:
Wer sich in Deutschland für ankommende ukrainische Geflüchtete engagieren möchte, der wendet sich am besten an die örtlichen Behörden und gern auch an die örtlichen DRK-Gliederungen. Sie können am besten einschätzen, welche Hilfe sinnvoll ist und aktuell gebraucht wird. Es wird mit Sicherheit über längere Zeit Hilfe benötigt werden.

Unsere regionalen DRK Kreisverbände und Ansprechpartner vor Ort finden Sie am einfachsten mit unserem Adressverzeichnis der DRK-Kreisverbände auf unserer Website: www.drk.de/adressen.html

Wie kann ich mich engagieren, wenn ich momentan kein Geld spenden kann?


Neben zahlreichen anderen Organisationen können sich Interessierte natürlich auch in den örtlichen DRK-Verbänden ehrenamtlich engagieren. Es wird mit Sicherheit über längere Zeit hinweg Hilfe benötigt, auch im Hinblick auf die Menschen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts gezwungen sind, ihre ukrainische Heimat zu verlassen und auf der Flucht sind.

Was benötigen die betroffenen Menschen in der Ukraine gerade am nötigsten?

Siehe „Wie kann ich helfen?“ und „Wie ist die Lage vor Ort?“.

Wo kann ich Unterstützung für betroffene Freunde und Familienangehörige bekommen?


Wir verstehen, dass die Sorge und Angst um Familienangehörige, Freunde und Bekannte in der Ukraine und auf der Flucht unvorstellbar groß sind. Rechtliche Fragen zur Situation in Deutschland, beispielsweise zum Status geflüchteter Personen aus der Ukraine, können an flucht-migration@drk.de gerichtet werden.

Suchanfragen – auch wenn im Augenblick keine aktive Suche möglich ist – werden vom DRK-Suchdienst, also von allen DRK-Suchdienst-Beratungsstellen auf allen DRK-Verbandsebenen, entgegengenommen: www.drk-suchdienst.de

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Leider können wir als Rotes Kreuz in dieser akuten Situation des bewaffneten Konflikts keine Form der Einzelfallhilfe leisten. Wir bemühen uns gemeinsam mit unserer Schwestergesellschaft, dem Ukrainischen Roten Kreuz, humanitäre Hilfe nach dem Maß der Not zu organisieren. Das Rote Kreuz hat derzeit keine Möglichkeit, eine sichere Passage zu organisieren.
Deutsche Staatsangehörige können sich hier auf den Seiten des Auswärtigen Amts informieren:
www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR
Auch hat das Auswärtige Amt eine Hotline für deutsche Staatsangehörige geschaltet:
+49 30 5000 3000


Wo kann ich bei Eigenbetroffenheit, zum Beispiel aufgrund von familiären Beziehungen in die Ukraine, Unterstützung in Anspruch nehmen?

Bei Bedarf nach rechtlicher oder auch psychosozialer Unterstützung für Betroffene können Sie sich gerne an die Migrationsberatungsstellen des DRK oder auch der anderen Wohlfahrtsverbände vor Ort wenden: www.drk.de/hilfe-in-deutschland/migration-integration-und-teilhabe/migration-und-integration/

Wie ist die Lage in der Ukraine? Ist das DRK vor Ort?


Der Krieg in der Ukraine stellt bereits jetzt eine der größten humanitären Krisen in Europa seit Ende des zweiten Weltkriegs dar, die mit ihren Folgen noch Jahre andauern wird. Innerhalb der Ukraine sind schätzungsweise 18 Millionen Menschen betroffen – das ist ein Drittel der Bevölkerung – und rund 3 Millionen Menschen haben das Land bereits verlassen. Die Vertreibung und der Hilfsbedarf sind enorm und werden mit größter Wahrscheinlichkeit weiter anwachsen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ukraine.
Die Lage vor Ort ist aufgrund der aktuellen Kampfhandlungen sehr unübersichtlich. Aufgrund der sich täglich ändernden Lage vor Ort ist eine Einschätzung der Situation in den verschiedenen Landesregionen sehr schwer. Derzeit hat für die gesamte Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung der Schutz der Mitarbeitenden und Freiwilligen absolute Priorität, um darüber die eigene Arbeitsfähigkeit und das Ermöglichen von Hilfe überhaupt sicherzustellen.
Angesichts der eskalierenden Gewalt weitet das DRK die Unterstützung seiner Schwestergesellschaft, des Ukrainischen Roten Kreuzes (URK), im Rahmen des Möglichen schrittweise aus. Dabei steht das DRK fortlaufend in enger Abstimmung mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das derzeit mit rund 600 Mitarbeitenden vor Ort ist, und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC). Zurzeit sind zwei Nothilfeexperten des Deutschen Roten Kreuzes für die Koordination der Hilfen mit unseren Partnern in der Ukraine im Einsatz.
Das DRK arbeitet seit dem Reaktorunglück in Tschernobyl 1986 eng mit dem URK zusammen. Seit dem Ausbruch des bewaffneten Konfliktes in der Ostukraine im Jahr 2014 unterstützen wir unsere Kolleginnen und Kollegen im Osten des Landes, seit 2017 vor allem mit Bargeldhilfen für besonders bedürftige Menschen, denen wir Unterstützung für den täglichen Lebensunterhalt bieten.

Weitere und aktuelle Informationen unter: www.drk.de/hilfe-weltweit/wo-wir-helfen/europa/ukraine-krise-humanitaere-hilfe/

Wie bewertet das DRK sogenannte humanitäre Korridore?


Das Rote Kreuz begrüßt jede Initiative, die dem Schutz der Zivilbevölkerung dient und ihr eine Pause von der Gewalt verschafft. Sogenannte humanitäre Korridore müssen von den Konfliktparteien jedoch gut geplant und auch sicher umgesetzt werden. Nach dem humanitären Völkerrecht sind Konfliktparteien verpflichtet, Menschen, die umkämpfte Gebiete freiwillig verlassen wollen, eine sichere Evakuierung zu ermöglichen.
Was auch immer die Konfliktparteien zur Evakuierung von Menschen aus umkämpften Gebieten vereinbaren, das humanitäre Völkerrecht muss grundsätzlich fortgelten: Die Kriegsparteien müssen weiterhin die Zivilbevölkerung sowie Kriegsgefangene und die zivile Infrastruktur schützen, um Trinkwasser, Energie- und Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten. Humanitärer Zugang für neutrale und unparteiisch handelnde Hilfsorganisationen wie das Ukrainische Rotes Kreuz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz muss ermöglicht werden. Das bedeutet, dass diejenigen, die bleiben wollen oder schwer evakuiert werden können – wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen – von Angriffen unbedingt verschont bleiben müssen. Außerdem müssen auch alle Zivilisten außerhalb sogenannter humanitärer Korridore weiterhin geschützt werden.

Welche Hilfe leistet das DRK gemeinsam mit dem Ukrainischen Roten Kreuz im Land selbst und im Rahmen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung in den Nachbarländern?
S. Fact Sheet (Stand: 16.03.).


Können medizinische Bedarfslisten von deutschen Krankenhäusern und Privatpersonen, die über individuelle Kontakte Informationen aus der Ukraine beziehen, vom DRK bedient werden?


Schon jetzt sehen wir in der Ukraine viel Leid und vielerorts einen Mangel an Grundversorgung. Wir arbeiten mit dem Ukrainischen Roten Kreuz und den anderen Partnern der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zusammen, um eine stete Versorgungslinie für die Lieferung und Verteilung essenzieller Hilfsgüter in der Ukraine einzurichten. Eine Logistikanstrengung dieser Größenordnung braucht jedoch Zeit, bis bei der derzeitigen Sicherheitslage ausreichend Kapazitäten aufgebaut werden können.

Wichtig ist daher für uns vor allem die gut abgestimmte Koordination der Hilfe, die unerlässlich ist in derart chaotischen und von Leid geprägten Situationen. Koordination ist fester Bestandteil unserer Zusammenarbeit innerhalb der Bewegung: mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und selbstverständlich den betroffenen Schwestergesellschaften. Wir reagieren daher stets auf Hilfeanfragen der Schwestergesellschaften, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz oder der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen fest etablierter Krisenkoordinationsmechanismen. Die Beantwortung individueller Anfragen ist derzeit leider nicht möglich.


Führt das DRK oder das Ukrainische Rote Kreuz individuelle medizinische Transporte in der Ukraine durch?


Das Ukrainische Rote Kreuz unterstützt den lokalen Zivilschutz und die Rettungsdienste bei der akuten Evakuierung der Zivilbevölkerung und leistet hierbei auch medizinische Versorgung von Verletzten. Es kann auch aufgrund der durch die Kampfhandlungen bedingten schlechten Sicherheitslage keine überörtlichen Transporte von Verletzten oder Erkrankten durchführen.


Liefert das DRK auch medizinische Hilfsgüter in die Ukraine?


Das DRK baut derzeit eine Versorgungslinie für essenzielle Hilfsgüter in die Ukraine auf. Gemeinsam mit allen Teilen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung setzen wir eng koordiniert alles daran, um der Zivilbevölkerung so schnell und bedarfsgerecht zu helfen, wie es uns durch die Konfliktparteien ermöglicht wird. Bereits vor Ausbruch des Krieges hat das DRK das Ukrainische Rote Kreuz mit medizinischen Verbrauchsartikeln ausgestattet, um im Konfliktfall unverzüglich Erste Hilfe leisten zu können. Je nach Bedarf, konkreter Anforderung und Möglichkeiten werden ggf. auch medizinische Güter über das DRK und die anderen Teile der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zur Versorgung der Zivilbevölkerung in die Ukraine geliefert werden.


Bereitet sich das DRK auf Fluchtbewegungen aus der Ukraine vor?


Die Zivilbevölkerung trägt in diesem bewaffneten Konflikt bereits jetzt die größte Last. Hunderttauende fliehen vor den akuten Kampfhandlungen, auch über die Landesgrenzen hinweg. Mit Stand 09.03.2022 haben sich bereits über zwei Millionen Menschen aus der Ukraine in die Nachbarländer in Sicherheit gebracht. Immer mehr Menschen reisen auch nach Deutschland weiter, zu Freunden, Angehörigen oder auf der Suche nach Schutz ohne individuelle Anlaufpunkte.
Das DRK ist daher mit all seinen Mitgliedsverbänden in Vorbereitung auf einen steigenden Anstieg von Flüchtlingen aus der Ukraine auf kommunaler, Landes- und Bundesebene im regelmäßigen Austausch mit allen relevanten Behörden und Ministerien sowie mit anderen Wohlfahrtsverbänden.

Gibt es Hilfsbörsen/-plattformen, die durch das DRK organisiert werden?


Der Bundesverband des DRK kann derzeit eine solche Plattform nicht bereitstellen.

Berlin: berlin4ukraine.notion.site



Kann man als Privatperson Geflüchtete aufnehmen?


Eine potenzielle Aufnahme von geflüchteten Personen aus der Ukraine und deren Unterbringung wird regional bis kommunal geregelt und organisiert. Interessierte Privatpersonen, die dabei unterstützen wollen, sollten sich bitte an die lokalen Behörden und koordinierenden Stellen wenden und ihr Angebot dort anbringen. Das ist vor allem auch wichtig mit Blick auf Fälle von Gefährdung und Ausbeutung, insbesondere von Frauen und Minderjährigen, von denen leider im Zusammenhang mit privaten Unterbringungsangeboten auch immer wieder berichtet wird. Bei unbegleiteten Kindern und Jugendlichen muss auf jeden Fall die Jugendwohlfahrt informiert werden.

Berlin: elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/

Hamburg: bhfi.de/vorbereitungen-fuer-kriegsfluechtlinge-aus-der-ukraine-treffen/ oder ukrainehelfen@bhfi.de


Wo bekommen geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland ankommen, wichtige Informationen auf Ukrainisch?


www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html


Wo erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine und Helfer Informationen zur Corona-Schutzimpfung auf Ukrainisch?


Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt hilfreiche Informationen auf Ukrainisch bereit: www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2022-03-10-neu-bzga-informationsmaterialien-in-ukrainischer-sprache-zum-schutz-vor-dem-coronavirus/ bzw. www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/.

Wo bekomme ich zuverlässige Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in der Ukraine?


Angesichts der unübersichtlichen Lage und der sich überschlagenden Ereignisse raten wir dringend dazu, Informationsquellen kritisch zu prüfen und seriöse Informationsangebote zu nutzen, wie die Angebote etablierter Medienhäuser mit professionellen Redaktionen und ausgebildeten Journalistinnen und Journalisten oder auch die Seiten des Auswärtigen Amtes. Auch das DRK stellt auf seiner Website www.drk.de gemäß des aktuellen Kenntnisstandes Informationen zu seiner Arbeit im Land zur Verfügung.


Blutspende

Derzeit erreichen uns sehr viele, privat initiierte Anfragen bezüglich möglicher Lieferungen von Blutpräparaten beziehungsweise Blutspende-Materialien (Blutbeutelsysteme) in die Ukraine.

Nach aktuellem Stand besteht der Bedarf in den Krankenhäusern der Ukraine mehrheitlich in der Bereitstellung von Blutentnahmesystemen und weiteren Materialien für eine Blutspende vor Ort. Die DRK/BRK Blutspendedienste stehen in intensivem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Ukrainischen Roten Kreuzes sowie den entsprechenden Stellen und Blutbanken auf europäischer Ebene, um die Bedarfe zu bündeln und entsprechendes Material auf Anfrage schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können.

Ein koordiniertes, mit den Einsatzkräften vor Ort eng abgestimmtes Vorgehen ist zwingende Voraussetzung, damit benötigte Unterstützung ihr Ziel auch sicher erreichen kann.

Die DRK/BRK Blutspendedienste halten die Unterstützung mit Materialien zur Durchführung von Blutspenden in der Ukraine in der derzeitigen Situation für zielführender als die Durchführung von zusätzlichen Blutspendeaktionen in Deutschland, weil die Spendebereitschaft in der Ukraine momentan noch groß ist und es aktuell keine Möglichkeit gibt, Blutkonserven aus Deutschland sicher und gekühlt an den Bestimmungsort zu bringen.

Sollten verletzte und verwundete Menschen aus der Ukraine in Deutschland medizinisch behandelt und versorgt werden, gewährleisten die DRK/BRK-Blutspendedienste die Belieferung der Kliniken.
 
Die DRK/BRK-Blutspendedienste weisen darauf hin, dass ein kontinuierlicher Nachschub an Blutspenden unerlässlich ist, um auch in Krisensituationen sofort helfen zu können.
 
Daher bitten die DRK/BRK-Blutspendedienste die vielfältigen Blutspendeangebote generell und kontinuierlich wahrzunehmen. Die Blutspende ist auch für neue Spenderinnen und Spender immer eine sehr gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren.
 
Blutspendetermine in Ihrer Nähe und Informationen zur Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz finden Sie unter: www.drk-blutspende.de.


Welche Rolle spielt das humanitäre Völkerrecht?


Angesichts der sich tagtäglich intensivierenden militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ruft das Deutsche Rote Kreuz gemeinsam mit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung alle Konfliktparteien mit der größten Dringlichkeit dazu auf, das humanitäre Völkerrecht zu achten. Der Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur muss zu jeder Zeit an allererster Stelle stehen. Auch humanitäre Helferinnen und Helfer müssen geschützt werden und ihr Zugang zur betroffenen Bevölkerung muss dauerhaft sichergestellt sein.

Weitere Informationen unter: www.drk.de/das-drk/auftrag-ziele-aufgaben-und-selbstverstaendnis-des-drk/humanitaeres-voelkerrecht-im-kontext-des-drk/

Wieso darf nicht jeder, der helfen will, das Rote Kreuz als Zeichen beispielsweise für einen Hilfstransport nutzen?


Das DRK ist ebenso wie die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung alarmiert, dass private Helferinnen und Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Schutz- und Kennzeichen des Roten Kreuzes versehen. Das ist ein klarer Missbrauch des Rotkreuz-Zeichens, der scharf zu verurteilen ist. Die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert. Das Symbol darf in Kriegssituationen zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und dient der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung.

Wortwahl im DRK: Krieg vs. bewaffneter Konflikt


Das DRK spricht in seiner öffentlichen Kommunikation regelmäßig von bewaffneten Konflikten, nicht von Kriegen. Das Rote Kreuz folgt damit aus inhaltlichen Erwägungen heraus der Fachsprache des humanitären Völkerrechts. Die für das humanitäre Völkerrecht und damit auch für das humanitäre Mandat des Roten Kreuzes maßgeblichen Genfer Konventionen unterscheiden internationale bewaffnete Konflikte von anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung wie etwa innerstaatlichen bewaffneten Konflikten.
Update: In Reaktion auf und in Übereinstimmung mit den neuesten kommunikativen Leitlinien des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz können auch wir im DRK mit Blick auf die gegenwärtige Lage in der Ukraine von einem Krieg sprechen – diese Anpassung folgt der Kommunikation des IKRK angesichts der fortdauernden Massivität des Kampfgeschehens im Land.

Weitere Informationen unter: www.drk.de/das-drk/auftrag-ziele-aufgaben-und-selbstverstaendnis-des-drk/humanitaeres-voelkerrecht-im-kontext-des-drk/