Die Rückkehrberatung unterstützt bei der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen, Asylbewerbenden und Migranten sowie Migrantinnen in ihre Herkunftsländer. Die Rückkehrberatung empfiehlt sich auch für jene, die zur Ausreise verpflichtet sind. Wir unterstützen bei der Abwicklung der Ausreise, der Beantragung von finanziellen Mitteln zur Ausreise sowie bei der Beratung von Möglichkeiten der Re-Integration im Herkunftsland. So sind wir u.a. bei der Integration in den Arbeitsmarkt sowie bei der Existenzgründung behilflich. Darüber hinaus kann über die Mittel des Landes eine Individualhilfe in Form von Sachleistungen beantragt werden.